Rückerstattungs- und Reklamationsrichtlinie

Mirjam Grossmann Management Unternehmensberatung

Verbindliche Buchungen, Stornierungsbedingungen, Rückerstattungen und Reklamationen für berufliche Weiterbildung, Unternehmensberatung und digitale Produkte.

Stand 21. Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Rückerstattungs- und Reklamationsrichtlinie gilt für sämtliche über Mirjam Grossmann Management Unternehmensberatung gebuchten Präsenzseminare, Live-Online-Seminare, Workshops, beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen, individuell vereinbarten Schulungen, Beratungsleistungen und digitalen Produkte.

(2) Die Buchung einer kostenpflichtigen Leistung begründet einen verbindlichen Vertrag, sobald dieser nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande gekommen ist.

(3) Mit der verbindlichen Buchung reserviert Mirjam Grossmann Management Unternehmensberatung entsprechende personelle, räumliche, zeitliche und organisatorische Kapazitäten.

(4) Diese Richtlinie ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.

§ 2 Verbindliche Seminarbuchungen und wirtschaftliche Aufwendungen

(1) Mit Abschluss eines Seminarvertrags erfolgt die verbindliche Reservierung eines Seminarplatzes.

(2) Auf Grundlage bestätigter Buchungen können insbesondere folgende wirtschaftliche Verpflichtungen entstehen.

  • Verbindliche Beauftragung und Vergütung von Dozenten und Referenten
  • Reservierung und Anmietung von Seminarräumen
  • Bereitstellung technischer Ausstattung und digitaler Veranstaltungsplattformen
  • Vorbereitung und Erstellung von Schulungsunterlagen
  • Organisation, Teilnehmerverwaltung und Veranstaltungskoordination
  • Bereitstellung und Freihaltung begrenzter Seminarkapazitäten

(3) Diese Leistungen und Aufwendungen werden teilweise bereits vor dem eigentlichen Veranstaltungstermin erbracht beziehungsweise verbindlich disponiert.

(4) Eine kurzfristige Stornierung kann daher zu wirtschaftlichen Schäden führen, insbesondere wenn vertraglich gebundene Kosten nicht mehr vermieden und frei gewordene Seminarplätze nicht anderweitig vergeben werden können.

(5) Bei der Berechnung rechtlich zulässiger Stornierungsentschädigungen werden diese wirtschaftlichen Umstände berücksichtigt.

§ 3 Kostenfreie Stornierung

(1) Bei offenen Präsenzseminaren und Live-Online-Seminaren gewährt Mirjam Grossmann Management Unternehmensberatung eine kostenfreie Stornierung bis spätestens 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn.

(2) Die Stornierung muss in Textform erfolgen.

(3) Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung bei Mirjam Grossmann Management Unternehmensberatung.

(4) Stornierungen sind an folgende E-Mail-Adresse zu richten.

kontakt@mirjamgrossmann.com

(5) Bei fristgerechter und wirksamer Stornierung werden bereits entrichtete Teilnahmegebühren vollständig erstattet.

§ 4 Kurzfristige Stornierung und Stornokosten

(1) Bei einer Stornierung weniger als 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn werden grundsätzlich 100 % der vereinbarten Teilnahmegebühr als pauschalierter Schadensersatz berechnet.

(2) Die Pauschale berücksichtigt insbesondere die typischerweise bereits verbindlich entstandenen Aufwendungen für Dozenten, Seminarräume, technische Infrastruktur, Veranstaltungsorganisation und den möglichen Ausfall eines nicht erneut vermittelbaren Seminarplatzes.

(3) Die Pauschale ist nur insoweit geschuldet, wie sie den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigt und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

(4) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Mirjam Grossmann Management Unternehmensberatung überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Ersparte Aufwendungen sowie eine erfolgreiche anderweitige Vergabe des Seminarplatzes werden berücksichtigt, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

(6) Soweit eine pauschale Entschädigung rechtlich nicht wirksam vereinbart werden kann, bleiben gesetzlich bestehende Vergütungs- und nachweisbare Schadensersatzansprüche unberührt.

(7) Zwingende gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- und sonstige Beendigungsrechte werden nicht eingeschränkt.

§ 5 Stornierung innerhalb von 48 Stunden und Nichterscheinen

(1) Eine kostenfreie vertragliche Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Seminarbeginn ist ausgeschlossen.

(2) Bei Nichterscheinen ohne vorherige wirksame Stornierung kann Mirjam Grossmann Management Unternehmensberatung die nach den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen geschuldete Teilnahmegebühr beziehungsweise eine wirksam vereinbarte Stornierungsentschädigung verlangen.

(3) Die vorgesehene Stornierungspauschale beträgt grundsätzlich 100 % der vereinbarten Teilnahmegebühr unter den Voraussetzungen von § 4.

(4) Ein Anspruch auf kostenlose Nachholung oder automatische Umbuchung besteht bei selbstverschuldeter Nichtteilnahme nicht, soweit vertraglich und gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.

(5) Gesetzliche Rechte und berechtigte Einwendungen des Kunden bleiben unberührt.

§ 6 Umbuchung und Ersatzteilnehmende

(1) Eine Umbuchung auf einen anderen Veranstaltungstermin ist nur nach vorheriger Abstimmung und ausdrücklicher Zustimmung durch Mirjam Grossmann Management Unternehmensberatung möglich.

(2) Es besteht kein allgemeiner Anspruch auf eine kostenfreie Umbuchung.

(3) Umbuchungsanfragen innerhalb von 7 Kalendertagen vor Seminarbeginn werden unter Berücksichtigung der bereits entstandenen Aufwendungen sowie der verfügbaren Seminarkapazitäten geprüft.

(4) Die Benennung einer geeigneten Ersatzperson kann vor Veranstaltungsbeginn vereinbart werden.

(5) Bei ESF-Plus-geförderten Seminaren muss die Ersatzperson sämtliche einschlägigen persönlichen Fördervoraussetzungen erfüllen.

(6) Soweit eine wirksame Ersatzbelegung erfolgt und dadurch ein Schaden vermieden wird, wird dies bei der Berechnung einer etwaigen Entschädigung berücksichtigt.

§ 7 Individuelle Unternehmensschulungen und Inhouse-Workshops

(1) Für individuell beauftragte Schulungen, Inhouse-Workshops und unternehmensspezifische Weiterbildungsmaßnahmen gelten die jeweils vereinbarten Vertrags-, Vergütungs- und Stornobedingungen.

(2) Die kostenfreie Stornierungsfrist für offene Seminare gilt für diese individuell beauftragten Leistungen nicht automatisch.

(3) Bei der Planung individuell beauftragter Leistungen können insbesondere projektbezogene Konzeption, Personaldisposition, Dozentenhonorare, Raumreservierungen, Reisebuchungen und externe Dienstleisterkosten anfallen.

(4) Bei einer Absage oder Beendigung des Auftrags werden Vergütungsansprüche sowie rechtlich ersatzfähige Aufwendungen nach Maßgabe der vereinbarten Vertragsart und der gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.

(5) Individuell vereinbarte, angemessene Stornierungsregelungen bleiben maßgeblich, soweit sie rechtlich wirksam sind.

(6) Zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

§ 8 Individuelle Unternehmensberatung

(1) Beratungsmandate sind verbindliche Dienstleistungs- beziehungsweise gegebenenfalls Werkverträge entsprechend ihrer konkreten vertraglichen Ausgestaltung.

(2) Für die Beendigung eines Beratungsmandats gelten die individuell vereinbarten Bedingungen und die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

(3) Eine Stornierungsmöglichkeit für offene Seminare findet auf individuelle Beratungsverträge keine automatische Anwendung.

(4) Bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen und sonstige gesetzlich zu vergütende Leistungen bleiben entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vergütungspflichtig.

(5) Die Anbieterin kann rechtlich begründete Ansprüche aufgrund von Vertragsverletzungen oder einer unberechtigten Vertragsbeendigung geltend machen.

(6) Eine bloße Unzufriedenheit mit einem nicht ausdrücklich garantierten wirtschaftlichen Ergebnis begründet keinen automatischen Anspruch auf vollständige Rückerstattung.

(7) Ansprüche aufgrund einer Pflichtverletzung oder nicht vertragsgemäßen Leistung bleiben unberührt.

§ 9 Absage durch Mirjam Grossmann Management Unternehmensberatung

(1) Offene Seminare werden grundsätzlich ab einer Mindestteilnehmerzahl von 4 verbindlich angemeldeten Personen durchgeführt.

(2) Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Veranstaltung abgesagt werden.

(3) Eine Absage kann ebenfalls erfolgen, wenn eine Durchführung aufgrund erheblicher, nicht von der Anbieterin zu vertretender Umstände unmöglich oder unzumutbar wird.

(4) Bereits geleistete Zahlungen für eine durch die Anbieterin abgesagte und nicht erbrachte Veranstaltung werden vollständig erstattet, sofern keine einvernehmliche Ersatzleistung vereinbart wird.

(5) Alternativ kann ein Ersatztermin angeboten werden.

(6) Die Teilnahme an einem Ersatztermin bedarf der Zustimmung des Kunden.

(7) Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 10 Digitale Produkte und Downloads

(1) Zu den digitalen Produkten gehören insbesondere PDF-Dokumente, E-Books, digitale Vorlagen, Präsentationen, Aufzeichnungen, digitale Lernmaterialien und sonstige digital bereitgestellte Inhalte.

(2) Mit dem Kauf eines digitalen Produkts wird ein verbindlicher Vertrag geschlossen.

(3) Bei entgeltlichen digitalen Inhalten ohne körperlichen Datenträger kann das gesetzliche Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragserfüllung erlöschen, sofern die Voraussetzungen des § 356 Abs. 6 BGB erfüllt sind.

(4) Hierfür sind insbesondere die gesetzlich erforderliche ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Beginn der Vertragserfüllung, die Kenntnisbestätigung über den Verlust des Widerrufsrechts sowie die ordnungsgemäße Vertragsbestätigung erforderlich.

(5) Ist das Widerrufsrecht wirksam erloschen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung allein deshalb, weil der Käufer das ordnungsgemäß bereitgestellte digitale Produkt nicht mehr benötigt oder nicht mehr verwenden möchte.

(6) Nachträgliche persönliche Meinungsänderungen begründen keinen eigenständigen vertraglichen Rückerstattungsanspruch.

(7) Gesetzliche Ansprüche aufgrund mangelhafter, nicht bereitgestellter oder nicht vertragsgemäßer digitaler Produkte bleiben unberührt.

§ 11 Reklamationen digitaler Produkte

(1) Werden digitale Produkte nicht vertragsgemäß bereitgestellt oder weisen sie einen rechtlich relevanten Mangel auf, kann eine Reklamation eingereicht werden.

(2) Für eine zügige Bearbeitung sollten die Bestellnummer, die Produktbezeichnung und eine Beschreibung des geltend gemachten Mangels angegeben werden.

(3) Die Anbieterin prüft die Reklamation auf Grundlage der vereinbarten Produkteigenschaften und der gesetzlichen Vorschriften.

(4) Bei berechtigten Mängelansprüchen erfolgt die gesetzlich geschuldete Nacherfüllung, beispielsweise durch erneute Bereitstellung oder Übermittlung einer vertragsgemäßen Datei.

(5) Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Vertragsbeendigung, Preisminderung oder Schadensersatz, bleiben bei Vorliegen ihrer jeweiligen Voraussetzungen bestehen.

(6) Die gesetzlichen Verbraucherrechte nach §§ 327 ff. BGB bleiben unberührt, soweit diese anwendbar sind.

§ 12 Reklamationen bei Seminaren und Dienstleistungen

(1) Reklamationen werden anhand des vereinbarten Leistungsumfangs und der tatsächlichen Vertragserfüllung geprüft.

(2) Subjektive Erwartungen, die nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung geworden sind, begründen für sich allein keinen Anspruch auf Rückerstattung.

(3) Ein nicht erzielter unternehmerischer oder wirtschaftlicher Erfolg berechtigt nicht automatisch zur Rückforderung der Vergütung, soweit ein solcher Erfolg nicht ausdrücklich geschuldet wurde.

(4) Bei einer berechtigten Beanstandung richtet sich die Abhilfe nach der konkreten Vertragsart und den gesetzlichen Vorschriften.

(5) Die Anbieterin kann im gesetzlich zulässigen Rahmen geeignete Maßnahmen zur Abhilfe anbieten.

(6) Gesetzliche Ansprüche wegen Pflichtverletzungen oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen bleiben unberührt.

§ 13 ESF-Plus-Fachkursförderung Baden-Württemberg

(1) Für förderfähige Seminare im Rahmen des ESF-Plus-Förderprogramms Fachkurse Baden-Württemberg gelten ergänzend die einschlägigen Förderbedingungen.

(2) Die ESF-Plus-Fachkursförderung Baden-Württemberg stellt keine bundesweit geltende allgemeine Förderung dar.

(3) Bei Rückerstattungen werden die tatsächlich vom Teilnehmenden geleisteten und rechtlich zurückzuzahlenden Beträge berücksichtigt.

(4) Ein Förderzuschuss, der bereits die Kursgebühr reduziert hat, wird nicht zusätzlich an Teilnehmende ausgezahlt.

(5) Förderrechtliche Dokumentations-, Nachweis- und Rückabwicklungspflichten bleiben bestehen.

(6) Bei Stornierungen und Umbuchungen können förderrechtlich erforderliche Anpassungen vorgenommen werden.

(7) Zwingende gesetzliche Rechte der Kunden bleiben unberührt.

§ 14 Rückerstattungsabwicklung

(1) Rückerstattungen erfolgen ausschließlich, soweit dafür eine gesetzliche oder vertragliche Grundlage besteht.

(2) Berechtigte Rückerstattungen werden innerhalb der jeweils gesetzlich oder vertraglich vorgeschriebenen Fristen bearbeitet.

(3) Bei einem wirksamen gesetzlichen Widerruf gelten die gesetzlichen Rückzahlungsfristen.

(4) Die Rückzahlung erfolgt grundsätzlich über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel, sofern nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde.

(5) Dies umfasst insbesondere über Stripe, Kreditkarte, Klarna oder andere verfügbare Zahlungsdienstleister abgewickelte Zahlungen.

(6) Für gesetzlich geschuldete Widerrufsrückzahlungen werden keine zusätzlichen Rückerstattungsentgelte erhoben.

§ 15 Kontakt und Einreichung von Stornierungen

Stornierungen, Umbuchungsanfragen und Reklamationen sind an folgende Kontaktstelle zu richten.

Mirjam Grossmann Management Unternehmensberatung

Inhaberin Mirjam Grossmann
Königstr. 38
70173 Stuttgart
Deutschland

Telefon +49 711 390 13 242
E-Mail kontakt@mirjamgrossmann.com
Website www.mirjamgrossmann.com

Zur eindeutigen Zuordnung wird empfohlen, die Buchungsnummer, den Veranstaltungsnamen sowie den vorgesehenen Seminartermin anzugeben.

Die Ausübung gesetzlicher Rechte bleibt auch ohne freiwillige Zusatzangaben möglich.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Diese Richtlinie ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mirjam Grossmann Management Unternehmensberatung, soweit sie wirksam in den Vertrag einbezogen wurde.

(2) Individuelle vertragliche Vereinbarungen haben Vorrang, soweit sie gesetzlich zulässig sind.

(3) Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.

(4) Für bestehende Verträge gelten die bei Vertragsschluss wirksam vereinbarten Bedingungen.


Mirjam Grossmann Management Unternehmensberatung

Königstr. 38
70173 Stuttgart

Telefon +49 711 390 13 242
E-Mail kontakt@mirjamgrossmann.com

Stand 21. Oktober 2026