BAFA-Förderung für Unternehmensberatung mit staatlichem Zuschuss – bis 31.12.2026.
Mit dem Förderprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ unterstützt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, kleine und mittlere Unternehmen bei der professionellen Weiterentwicklung ihres Unternehmens.
Gefördert werden qualifizierte Unternehmensberatungen, die dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit, Leistungsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens zu verbessern. Unternehmen erhalten dadurch die Möglichkeit, externe Beratungskompetenz in Anspruch zu nehmen und einen Teil der entstehenden Beratungskosten durch einen staatlichen Zuschuss fördern zu lassen.
Wie hoch ist die BAFA-Förderung?
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Unternehmensstandort.
Für Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg und den übrigen alten Bundesländern einschließlich Berlin sowie der Region Leipzig beträgt der Fördersatz 50 % der förderfähigen Beratungskosten. Je abgeschlossenem Beratungsvorhaben können Beratungskosten von bis zu 3.500 € als Fördergrundlage berücksichtigt werden. Daraus ergibt sich ein staatlicher Zuschuss von maximal 1.750 € je Beratungsvorhaben. Die tatsächlichen Kosten einer Unternehmensberatung können über der maximal förderfähigen Bemessungsgrundlage liegen. Die konkrete Höhe des Beratungshonorars richtet sich nach Aufgabenstellung, Beratungsumfang, Komplexität und individuellen Anforderungen des Unternehmens. Der BAFA-Zuschuss wird in diesem Fall auf Grundlage des maximal förderfähigen Betrages berechnet.
Pro Unternehmen können grundsätzlich bis zu 2 in sich abgeschlossene Beratungsvorhaben pro Kalenderjahrgefördert werden. Damit können Unternehmen in Baden-Württemberg Zuschüsse von insgesamt bis zu 3.500 € pro Jahrfür 2 voneinander abgegrenzte Beratungsvorhaben erhalten. Für Unternehmen in den neuen Bundesländern sowie bestimmten Förderregionen beträgt der Fördersatz 80 %. Der maximale Zuschuss beträgt dort 2.800 € je Beratungsvorhaben. Innerhalb der derzeitigen Förderperiode können insgesamt maximal 5 abgeschlossene Unternehmensberatungen je Unternehmen gefördert werden. Die aktuell geltende Förderrichtlinie läuft bis zum 31. Dezember 2026.
Welche Unternehmen können die BAFA-Förderung erhalten?
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, sofern sie die Voraussetzungen der europäischen KMU-Definition erfüllen.
Als KMU gelten grundsätzlich Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. €. Bei verbundenen oder beteiligten Unternehmen müssen gegebenenfalls weitere Unternehmensdaten in die Bewertung einbezogen werden.
Auch neu gegründete Unternehmen können die Förderung grundsätzlich nutzen. Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch kein Jahr am Markt tätig sind, müssen zusätzlich ein kostenloses Informationsgespräch mit einem zugelassenen Regionalpartner führen.
Welche Beratungsleistungen werden gefördert?
Das BAFA fördert individuelle und konzeptionelle Unternehmensberatungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Dazu können beispielsweise Beratungen zur Unternehmensstrategie und Positionierung, zur Entwicklung und Optimierung von Geschäftsmodellen, zur Digitalisierung und digitalen Transformation, zur Prozessoptimierung, zur Organisationsentwicklung, zur Personalstrategie, zur wirtschaftlichen Unternehmensentwicklung sowie zur strategischen Weiterentwicklung von Marketing, Vertrieb und Geschäftsprozessen gehören.
Im Mittelpunkt steht immer die konkrete Situation des jeweiligen Unternehmens. Auf Grundlage einer individuellen Analyse werden Entwicklungspotenziale identifiziert, strategische Lösungsansätze entwickelt und konkrete Handlungsempfehlungen für die weitere Umsetzung erarbeitet. Nicht förderfähig sind unter anderem reine Seminare oder Workshops, überwiegende Rechts- oder Steuerberatung, Versicherungsberatung, reine Vermittlungstätigkeiten sowie Beratungen, deren Schwerpunkt ausschließlich auf der Beantragung von Fördermitteln liegt.
Wie wird die BAFA-Förderung beantragt?
Den Förderantrag stellt das Unternehmen selbst elektronisch über die Antragsplattform des BAFA. Im Antrag wird das für die Beratung vorgesehene und beim BAFA registrierte Beratungsunternehmen angegeben.
Wichtig ist die richtige Reihenfolge. Die Beratung darf erst begonnen werden, nachdem das Unternehmen das entsprechende Informationsschreiben über den möglichen Beginn der Beratung erhalten hat. Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Beratungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Nach Erhalt des Informationsschreibens kann die Unternehmensberatung durchgeführt werden.
Nach Abschluss der Beratung erhält das Unternehmen einen ausführlichen Beratungsbericht sowie die Rechnung über die erbrachte Beratungsleistung. Die Beratungskosten werden zunächst vollständig durch das Unternehmen bezahlt. Anschließend werden der Beratungsbericht, die Rechnung, der Zahlungsnachweis und die weiteren erforderlichen Unterlagen elektronisch eingereicht. Nach der abschließenden Prüfung wird der bewilligte BAFA-Zuschuss direkt an das Unternehmen ausgezahlt.
Wir begleiten Sie von der Strategie bis zur Umsetzung
Als beim BAFA registriertes Beratungsunternehmen begleiten wir kleine und mittlere Unternehmen bei strategischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Veränderungsprozessen. Gemeinsam analysieren wir Ihre aktuelle Unternehmenssituation, identifizieren konkrete Entwicklungs- und Optimierungspotenziale und entwickeln eine individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Strategie mit klaren Handlungsempfehlungen. Dabei richtet sich der Umfang unserer Beratung nach der konkreten Aufgabenstellung und den Anforderungen Ihres Unternehmens. Vor Beginn prüfen wir gemeinsam, welche Beratungsinhalte für Ihr Vorhaben sinnvoll sind und ob die Voraussetzungen für eine Förderung über das BAFA-Programm erfüllt werden.
Bis zu 1.750 € BAFA-Zuschuss je Beratungsvorhaben für Unternehmen in Baden-Württemberg
Nutzen Sie die Möglichkeit einer professionellen, staatlich geförderten Unternehmensberatung und investieren Sie gezielt in die Weiterentwicklung und Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens.




