ESF Plus Fachkursförderung Baden-Württemberg – bis zu 70 % Zuschuss für Ihre berufliche Weiterbildung
Berufliche Weiterbildung wird in Baden-Württemberg gezielt gefördert. Über das ESF-Plus-Förderprogramm Fachkurse können förderfähige Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen erheblichen Zuschuss zu den Teilnahmegebühren ausgewählter beruflicher Weiterbildungen erhalten. Für Fachkurse mit Beginn bis einschließlich 31.08.2026 beträgt die Förderung 30 % beziehungsweise bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen bis zu 70 %.
Mirjam Grossmann Management Unternehmensberatung nimmt am ESF-Plus-Förderprogramm Fachkurse Baden-Württemberg teil und bietet ESF-Plus-geförderte berufliche Weiterbildungen in den Bereichen Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, Social Media und KI-Marketing an.
Die Förderung ist nicht von der Höhe des Einkommens abhängig. Sie ist kein Kredit und muss bei ordnungsgemäßer Inanspruchnahme nicht zurückgezahlt werden. Teilnehmerinnen und Teilnehmer stellen keinen eigenen Förderantrag bei der L-Bank. Die Prüfung der persönlichen Förderfähigkeit erfolgt im Zusammenhang mit der Anmeldung über den Weiterbildungsträger.
Auf dieser Seite finden Sie ausführliche Antworten auf die wichtigsten Fragen zur ESF-Plus-Fachkursförderung in Baden-Württemberg.
ESF Plus Fachkursförderung in Baden-Württemberg
Der Europäische Sozialfonds Plus, kurz ESF Plus, ist das zentrale Förderinstrument der Europäischen Union für Investitionen in Beschäftigung, Bildung, Qualifizierung und berufliche Entwicklung.
Baden-Württemberg nutzt Mittel des Europäischen Sozialfonds Plus unter anderem für das Förderprogramm Fachkurse. Darüber werden Teilnahmegebühren bestimmter beruflicher Weiterbildungen bezuschusst. ESF-Plus-Fachkurse sind überbetriebliche Weiterbildungsangebote zur beruflichen Anpassungsfortbildung. Sie dienen dazu, berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen zu erwerben, zu erhalten oder zu erweitern. Der Zuschuss wird nicht als frei verfügbarer Geldbetrag an die Teilnehmerin oder den Teilnehmer ausgezahlt. Bei erfüllten Fördervoraussetzungen reduziert sich vielmehr die förderfähige Teilnahmegebühr des entsprechenden Fachkurses.
Wie hoch ist die ESF-Plus-Förderung?
Für Fachkurse mit Kursbeginn bis einschließlich 31.08.2026 beträgt der reguläre Fördersatz in Baden-Württemberg grundsätzlich 30 % der förderfähigen Teilnahmegebühr. Für bestimmte Teilnehmergruppen ist ein erhöhter Zuschuss von 70 % der förderfähigen Teilnahmegebühr möglich.
Wer kann bis zu 70 % Förderung erhalten?
Für Fachkurse mit Beginn bis einschließlich 31.08.2026 können Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen erhöhten Zuschuss von 70 % erhalten, wenn sie die dafür vorgesehenen besonderen Fördermerkmale erfüllen. Hierzu gehören insbesondere Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die 55 Jahre oder älter sind, sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer ohne Berufsabschluss. Die Voraussetzung für den erhöhten Zuschuss muss entsprechend den Förderbestimmungen dokumentiert werden. Dies kann über die vorgesehene Zielgruppenabfrage, eine entsprechende Selbsterklärung oder einen geeigneten Nachweis erfolgen. Die konkrete Förderhöhe wird vor der Teilnahme geprüft.
Was bedeutet „ohne Berufsabschluss“?
Bei diesem Fördermerkmal ist entscheidend, ob ein entsprechender anerkannter Berufs- oder Studienabschluss vorhanden ist. Mehrjährige Berufserfahrung ist nicht automatisch mit einem formalen Berufsabschluss gleichzusetzen.
Eine Person kann deshalb bereits viele Jahre berufstätig sein und dennoch im Sinne der Förderbestimmungen zu der entsprechenden Personengruppe gehören, wenn kein anerkannter Berufsabschluss beziehungsweise Studienabschluss vorliegt.
Die konkrete Einordnung erfolgt im Rahmen der Förderprüfung.
Einkommen, Umsatz und Vermögen. Ist die ESF Plus Förderung einkommensabhängig?
Nein. Es ist egal wiviel Sie verdienen.
Die ESF-Plus-Fachkursförderung in Baden-Württemberg ist ausdrücklich unabhängig von der Höhe des Einkommens. Es gibt keine Einkommensgrenze, ab der die Förderung allein aufgrund eines höheren Einkommens entfällt. Es ist deshalb für die grundsätzliche Förderfähigkeit nicht entscheidend, ob eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer beispielsweise 30.000 €, 70.000 € oder 120.000 € im Jahr verdient. Maßgeblich sind die Voraussetzungen des Förderprogramms und die Zugehörigkeit zu einer förderfähigen Zielgruppe.
Muss ich mein Einkommen offenlegen?
Für die Fachkursförderung findet keine klassische Einkommensprüfung statt. Die Förderhöhe wird nicht anhand Ihres persönlichen Jahreseinkommens berechnet. Entsprechend müssen Sie für die reguläre Förderprüfung nicht Ihre gesamten persönlichen Einkommensverhältnisse offenlegen.
Muss ich meinen Einkommensteuerbescheid einreichen?
Nein.
Ein Einkommensteuerbescheid gehört nicht zu einer klassischen Einkommensprüfung für die ESF-Plus-Fachkursförderung. Relevant sind die Angaben und gegebenenfalls Nachweise, die für Ihre konkrete Zielgruppenzugehörigkeit erforderlich sind.
Wird mein Privatvermögen geprüft?
Nein.
Es handelt sich nicht um eine bedürftigkeitsabhängige Förderung. Ihr Kontostand, Immobilienbesitz, Wertpapiervermögen oder sonstiges Privatvermögen wird nicht als Grundlage für die Berechnung Ihres Fördersatzes herangezogen.
Spielt der Umsatz meines Unternehmens eine Rolle?
Nein!
Für die persönliche Förderhöhe innerhalb der Fachkursförderung wird der Fördersatz nicht anhand des Unternehmensumsatzes berechnet.
Bei Selbstständigen, Freiberuflerinnen und Freiberuflern sowie Unternehmerinnen und Unternehmern wird deshalb nicht zunächst der Jahresumsatz des Unternehmens herangezogen und daraus ein individueller Zuschuss errechnet. Maßgeblich sind die jeweils geltenden persönlichen und förderrechtlichen Voraussetzungen.
Muss ich die Förderung später zurückzahlen?
Nein.
Eine ordnungsgemäß gewährte ESF-Plus-Fachkursförderung muss nicht wie ein Darlehen zu einem späteren Zeitpunkt zurückgezahlt werden.Voraussetzung ist selbstverständlich, dass die gemachten Angaben korrekt sind und die Bedingungen des Förderprogramms eingehalten werden.Der Zuschuss wird zur Finanzierung eines Teils der förderfähigen Teilnahmegebühr eingesetzt.
Antrag und Förderabwicklung. Wie beantrage ich die ESF-Plus-Förderung?
Als Teilnehmerin oder Teilnehmer stellen Sie keinen eigenen Förderantrag bei der L-Bank.Der entsprechende Fachkurs wird durch den Weiterbildungsträger im Rahmen des ESF-Plus-Fachkursprogramms beantragt.Wenn Sie sich für einen unserer ESF-Plus-geförderten Fachkurse interessieren, nehmen Sie zunächst Kontakt mit Mirjam Grossmann Management Unternehmensberatung auf.Anschließend prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob Sie grundsätzlich zu einer förderfähigen Zielgruppe gehören und welcher Zuschuss für Ihren gewünschten Fachkurs in Betracht kommt.Für die persönliche Förderprüfung werden die dafür vorgesehenen Angaben über die Zielgruppenabfrage und die erforderlichen Teilnehmerunterlagen erfasst.
Muss ich selbst Kontakt mit der L-Bank aufnehmen?
Nein.
Ihr Ansprechpartner für die Teilnahme am Fachkurs ist Mirjam Grossmann Management Unternehmensberatung.Sie müssen nicht selbst bei der L-Bank anrufen, einen Förderantrag entwickeln oder Unterlagen über ein Förderportal einreichen.
Welche Unterlagen benötige ich?
Für die Förderprüfung ist insbesondere die Zielgruppenabfrage relevant.Zusätzlich werden die im Rahmen des ESF Plus erforderlichen Teilnehmerinformationen erfasst.Abhängig von Ihrer persönlichen Situation und einem möglichen besonderen Fördermerkmal kann ein zusätzlicher geeigneter Nachweis erforderlich sein.Welche Angaben und Unterlagen in Ihrem Fall tatsächlich benötigt werden, teilen wir Ihnen im Rahmen der Anmeldung mit.
Baden Württemberg als Fördervoraussetzung. Gilt die Fachkursförderung bundesweit?
Nein.
Die hier dargestellte Förderung bezieht sich ausdrücklich auf das ESF-Plus-Förderprogramm Fachkurse in Baden-Württemberg.Andere Bundesländer verfügen über eigene Programme und können andere Voraussetzungen, Zuschusshöhen und Verfahren festlegen.Muss ich in Baden-Württemberg wohnen?Nicht in jeder Konstellation ausschließlich.Für Fachkurse mit Beginn bis einschließlich 31.08.2026 werden unter den jeweiligen Voraussetzungen Personen unterstützt, die in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten.Je nach Zielgruppe können Wohnort, Beschäftigungsort oder der entsprechende Unternehmensbezug relevant sein.Ich wohne nicht in Baden-Württemberg, arbeite aber dort. Kann ich gefördert werden? Das kann möglich sein.Bei Beschäftigten kann der Beschäftigungsort in Baden-Württemberg für die Förderfähigkeit maßgeblich sein.Ein Wohnsitz in einem anderen Bundesland schließt die Fachkursförderung deshalb nicht in jeder Konstellation aus.Ich wohne in Baden-Württemberg, mein Arbeitgeber befindet sich aber in einem anderen Bundesland. Was gilt?Auch hier kommt es auf die konkrete Zielgruppenzugehörigkeit und die jeweils geltenden Förderbedingungen an.Die persönliche Situation wird deshalb vor der Teilnahme geprüft.
Arbeitgeber und Unternehmen. Muss mein Arbeitgeber den ESF-Antrag stellen?
Nein.
Auch wenn Ihr Arbeitgeber Ihre Weiterbildung bezahlt, muss das Unternehmen nicht selbst den Fachkurs-Förderantrag für Ihre Teilnahme stellen.Der Fachkurs wird über den Weiterbildungsträger im Rahmen des Förderprogramms abgewickelt.Kann mein Arbeitgeber meinen Eigenanteil übernehmen?Ja, grundsätzlich kann der nicht durch den Zuschuss gedeckte Anteil der Teilnahmegebühr auch durch das entsendende Unternehmen getragen werden. Damit kann die Fachkursförderung auch für Unternehmen interessant sein, die gezielt in die berufliche Qualifizierung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter investieren möchten.Können mehrere Mitarbeiter eines Unternehmens teilnehmen?
Ja.Mehrere förderfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Unternehmens können grundsätzlich an einem überbetrieblichen ESF-Plus-Fachkurs teilnehmen.Die persönliche Förderfähigkeit wird für die jeweiligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer geprüft.
Kosten und Förderbeispiele. Wie wirkt sich die Förderung finanziell aus?
Der Zuschuss reduziert die förderfähige Teilnahmegebühr erheblich. Beim Social Media & KI Marketing Basic Seminar beträgt der reguläre Seminarpreis derzeit 799,00 €. Bei einem Zuschuss von 30 % reduziert sich der entsprechende Anteil auf 559,30 €. Bei einem Zuschuss von 70 % reduziert er sich auf 239,70 €. Beim Social Media & KI Marketing Pro Seminar beträgt der reguläre Seminarpreis derzeit 899,00 €. Bei 30 % Zuschuss reduziert sich der entsprechende Anteil auf 629,30 €. Bei 70 % Zuschuss reduziert er sich auf 269,70 €. Bei der Social Media & KI Marketing MasterClass beträgt der reguläre Seminarpreis derzeit 999,00 €. Bei 30 % Zuschuss reduziert sich der entsprechende Anteil auf 699,30 €. Bei 70 % Zuschuss reduziert er sich auf 299,70 €.Die konkrete Rechnungsstellung und der Umsatzsteuerausweis erfolgen entsprechend den für den jeweiligen Fachkurs geltenden Förder- und Abrechnungsbedingungen.
So beantragen Sie Ihre ESF-Plus-Förderung bei uns
Wenn Sie sich für einen ESF-Plus-geförderten Fachkurs von Mirjam Grossmann Management Unternehmensberatung interessieren, beginnt der Ablauf mit einer persönlichen Kontaktaufnahme. Sie müssen vor dem ersten Gespräch noch keinen umfangreichen Antrag ausfüllen und keine persönlichen Unterlagen unaufgefordert versenden. Wir bieten Ihnen bewusst 2 Möglichkeiten für den ersten Kontakt. Variante 1 – Erstgespräch ohne Vorabübermittlung persönlicher DatenSie möchten zunächst wissen, ob die ESF-Plus-Förderung grundsätzlich für Sie infrage kommt und welcher Fachkurs zu Ihrer beruflichen Situation passt? Dann nehmen Sie einfach telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf. Für den ersten Kontakt reicht zunächst Ihr Name, eine Kontaktmöglichkeit und die Information, dass Sie sich für einen ESF-Plus-geförderten Fachkurs interessieren. Im persönlichen Erstgespräch klären wir mit Ihnen, welchen Fachkurs Sie besuchen möchten, welche berufliche Ausgangssituation vorliegt und welche Fördervoraussetzungen für Ihren konkreten Fall relevant sind.Sie müssen uns vor diesem Gespräch keine ausführlichen persönlichen Daten, Steuerunterlagen, Einkommensnachweise oder sonstigen Dokumente per E-Mail zusenden. Nach dem Gespräch informieren wir Sie darüber, welche Angaben für Ihre konkrete Förderprüfung tatsächlich erforderlich sind.
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Sie möchten wissen, ob Sie für Ihren gewünschten Fachkurs förderfähig sind und welcher Zuschuss für Sie möglich ist?Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie zunächst ein persönliches Erstgespräch.Sie müssen vor dem ersten Gespräch keine umfangreichen persönlichen Daten übermitteln. Wenn Sie möchten, können Sie alternativ bereits einige freiwillige Eckdaten per E-Mail mitteilen und damit die Vorbereitung Ihrer Förderprüfung beschleunigen.
Persönliches Erstgespräch vereinbarenFür Fachkurse mit Beginn bis einschließlich 31.08.2026 sind bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Zuschüsse von bis zu 70 % möglich.Wissen fördern. Potenziale entfalten. Zukunft gestalten.
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